Weitere Projekte

Weitere Projekte

Das Erstaufforstungsprojekt „Aktion Weihnachtswald“ ist nur eines von unterschiedlichen privaten und freiwillig initiierten Umweltmaßnahmen in Zusammenarbeit mit örtlichen Landeigentümern, vornehmlich in den Gemeinden Melsdorf und Schönwohld (Achterwehr). Begleitet werden die Projekte je nach Ausgestaltung durch unsere örtliche Landschaftsplanerin und/oder Fachleuten aus der Forst- und Landwirtschaft sowie dem Gartenbau. Teilweise werden die Maßnahmen finanziert durch Jagdabgabemittel über das Umweltministerium SH und zwingend abgestimmt oder auch beschieden durch den Fachbereich Umwelt im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Bei Aufforstungen ist die zuständige Untere Forstbehörde mit Sitz in Flensburg einzubeziehen. Aufgewendet wurden bis Ende 2022 rund 800 TEUR, davon circa 95% aus privaten Mitteln. Letztere versuchen wir überwiegend durch den Weihnachtsbaumverkauf einzuwerben.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Übersicht der Umweltmaßnahmen in Melsdorf und Schönwohld für den Zeitraum 2015 bis 2022

 

  1. Köhlerkoppel: Kleingewässerrevitalisierung (2018)
  2. Nettelwiese: Gewässeranlage (2022)
  3. Köhlerkoppel: Gewässerrevitalisierung (2022)
  4. Rahwiese: Kleingewässerrevitalisierung (2021)
  5. Karpfenteich: Gewässerpflege (2021)
  6. Dreschenkamp: Kleingewässerrevitalisierung (2018)
  7. Feltenwiese: Aufforstung, Knickanlage, Gewässervergrößerung, Extensivierung (2022)
  8. Fegefeuer: Knickanlage, Senken, Gewässeranlage und -pflege, Extensivierung (2018-2021)
  9. Quarnbeker Weg: Kleingewässerrevitalisierung (2019)
  10. Vorderer Hohenberg: Feldgewässervitalisierung (2019)
  11. Schulkoppel: Gewässerherstellung und -vergrößerung (2019)
  12. Kieler Weg: Gewässeranlage (2018), Aufforstung (2022)
  13. Steinkämpe: Gewässervitalisierung (2020)
  14. Stabenkoppel: Gewässervitalisierung (2017)
  15. Hofwiese Rotenhof: Gewässerpflege (2017)
  16. hintere Feuerwehr: Gewässer- und Biotoppflege (2021-2023)
  17. Rother Teich: Knickanlage, Senken, Gewässeranlage, Extensivierung (2015-2018)
  18. Dreschrehden: Gewässervitalisierung (2020)
  19. unterer Sehberg: Aufforstungsprojekt „Aktion Weihnachtswald" (ab 2018-2025)
  1. Wildtierrettung: Anschaffung einer Drohne (2019)
  2. Wildtierkataster: Auswertung Uni-Kiel (ab 2011)

Schleswig-Holsteinischer Bürger- und Demokratiepreis 2022

 

Mit dem Schleswig-Holsteinischen Bürger- und Demokratiepreis wollen der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Sparkassen in Schleswig-Holstein den ehrenamtlichen Einsatz ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken und den Engagierten danken (www.buergerpreis-schleswig-holstein.de).

Separiert vom Demokratiepreis lautete das Motto des Bürgerpreises für 2022 „Unser Klima, unsere Umwelt, unsere Zukunft“ und richtete sich an ehrenamtliche Einzelpersonen, Initiativen und Projekte, die sich für den Klima-, Umwelt- und Naturschutz einsetzen, ein grundsätzliches Bewusstsein für diese Themen schaffen oder andere sensibilisieren.

Wir durften am 10. November 2022 in der ACO Messehalle in Büdelsdorf an der Preisverleihung teilnehmen und wurden für unsere Initiativen ausgezeichnet.

Bild links: Thorsten Rabeler, Christina Herbst (Landtagspräsidentin) und Tobias Christer (Vorsitzender der Kreisjägerschaft Rendsbrug-Ost)
Bild rechts: Ehepaar Kathrin und Thorsten Rabeler
Bild unten: Thorsten Rabeler und Herr Oliver Stolz (Präsident Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein)

 

 

Verwurzelt mit Wald und Flur – von klein auf an
Wir sind – wie unsere vier Kinder – geprägt durch ein land- und forstwirtschaftliches Elternhaus, auch wenn die beruflichen Wege zunächst in die regionale Finanzbranche führten. Als Mitglieder der Kreisjägerschaften Nordfriesland und Rendsburg Ost engagieren wir uns in unserem Gemeinschaftsjagdrevier Melsdorf seit Jahren für den Natur- und Umweltschutz.

Rückzugsinseln schaffen

Angesichts des stadtnahen und weiter anhaltenden Flächenverbrauchs nicht nur in Melsdorf, beispielsweise durch Gewerbe- und Wohnflächen, der anhaltenden Zerschneidung der Landschaft durch Straßen und der überwiegend intensiv genutzten Grundstücke, möchten wir an geeigneten Stellen einen Ausgleich und Rückzugsinseln für Flora und Fauna schaffen. Idealerweise vernetzen sich die örtlichen Aufwertungsmaßnahmen zunehmend über kurze Strecken und stellen so einen Biotopverbund in unserer Kulturlandschaft her.

Projekt „Feltenwiese“ – fertiggestellt im Mai 2022

Auf der Feltenwiese starteten wir im November 2021 ein weiteres privates Umweltprojekt, welches im Mai 2022 mit abgeschlossener Bepflanzung realisiert wurde. Wir vergrößerten das bestehende Restgewässer und der Bodenaushub wurde in einem knapp 50 Meter langen Knick verbaut. Im Frühjahr setzten wir den dazugehörigen Wildschutzzaun und pflanzten in die 0,4 Hektar 1.310 Bäume und 240 Sträucher (Stileichen, Hainbuchen, Rotbuchen, Winterlinden).
In den neu anzulegenden Knick pflanzten wir 100 Sträucher und 4 Heister (Waldhasel, Schlehe, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Schwarzer Holunder, Hundsrose, Gemeiner Apfel, Filz Rose, Gemeine Heckenkirsche, Hainbuchen und Gemeine Eschen).
Die Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung der Planung, Pflanzung, diverser Genehmigungen (UNB Bescheid gebührenfrei), des Kaufpreises von 1,25 Hektar Land, der Kaufnebenkosten, Grenzvermessungskosten, Baggerkosten, Weidetor, 450 Meter Wildschutzzaun, Pflanzenkosten auf rund 30 TEUR! Wir haben eine Förderung i.H.v. 4 TEUR für die Aufforstungsbestandteile durch die Förde Sparkasse erhalten, so dass wir privat noch rund 26 TEUR tragen. Der Zeitaufwand beträgt bisher rund 420 Zeitstunden.

Bestand

Planung

Erfahrungen aus unserem Projekt Köhlerkoppel (Stand 03. April 2025)

Seit Dezember 2021 arbeiten wir an dem Projekt „Köhlerkoppel“. Dabei handelt es sich um eine gut 2,4 Hektar umfassende landwirtschaftliche Ackerfläche, die im Zuge der Schaffung des Neubaugebietes „Köhlerkoppel“ in der Gemeinde Melsdorf nicht „verbraucht“ wurde.

Die Fläche ist für die konventionelle Landwirtschaft weniger interessant (Lage am Ortsrand, Zuschnitt, Zuwegung über Spielstraße), grenzt an Ausgleichsflächen der Gemeinde Melsdorf und die Melsdorfer Au an. Die „Kulisse“ schien daher gut geeignet für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die zu beteiligenden Behörden (Untere Forstbehörde, Untere Naturschutzbehörde (UNB), Untere Wasserschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Wasser- und Bodenverband Melsdorf (WBV), Ober- und Unterlieger) besteht die Idee einen verrohrten Graben zu öffnen (vgl. unten „Planung-Graben“). Neben der Anlage von weiteren Knickstrukturen aus dem Graben bedingten Aushub, soll unter Beachtung der Knickschutzverordnung und einem Mindestabstand von 30 Metern zur Wohnbebauung ein wesentlicher Teil mit einer Erstaufforstung versehen werden (ca. 1,8 Hektar). Das Areal soll schließlich durch einen Ackerblühstreifen (verbreiteter Knickschutzstreifen) eingerahmt werden.

Ein Antrag nach § 10 LWaldG wurde im April 2024 positiv beschieden (vgl. unten „Planung-Aufforstung“). Gleichwohl meldete die in dem Genehmigungsverfahren zu beteiligende Oberste Denkmalschutzbehörde an, dass das Areal archäologisch interessant sei. Man orientiert sich an ursprünglichen Uferzonen, an denen frühzeitliche Exponate vermutet werden dürfen (vgl. beispielhaft unten „Karte Landesamt“). Die angedachten Umweltmaßnahmen, auch Aufforstungsaktivitäten, bedingten vorweg eine Vorstudie und bei entsprechenden Funden eine Hauptstudie. Die damit verbundenen Kosten wurden im März 2024 im Rahmen einer fernmündlichen Auskunft und ergänzend bei einem Termin vor Ort Ende Mai 2024 auf rund 10 TEUR (zwei Mitarbeiter für eine Arbeitswoche plus Bagger) für eine Vorstudie bzw. bis zu weiteren 100 TEUR für eine eventuelle Hauptstudie geschätzt. Die Details würden im Nachgang in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt. Diese Auflage kam für uns unerwartet, weil für das im letzten Jahrzehnt entstandene und nahtlos angrenzende Neubaugebiet archäologische Interessen laut Auskunft der Gemeinde nicht zu beachten waren.

Private Umwelt- und Naturschutzprojekte, vor allem Neuwaldbildung, sind nicht „wirtschaftlich“. Regelmäßig führen diese Projekte zu einem zeitlichen und finanziellen Aufwand, allein der Grund- und Bodenerwerb kann dabei eine Herausforderung darstellen. Zudem führt die Umwandlung vom Status landwirtschaftliche Ackerfläche zu einem „Wald“ zunächst zu einem Werteverfall der Fläche am Markt. Wenn das Projekt zudem einer Finanzierung unterliegt, so wirken die Parameter Zeit und Zusatzaufwand in unserem Fall zumindest zusätzlich belastend und nicht abschließend kalkulierbar. Völlig unverhältnismäßig wirkt es daher in solchen Fällen weitere Belastungen durch den Denkmalschutz auf den einzelnen, privaten Maßnahmenträger in der mündlich kommunizierten Höhe abzuwälzen. Auf Nachfrage bei einem mit Denkmalschutz Fragen betrauten Landtagsabgeordneten erhielten wir die Auskunft, dass in solchen Fällen auch Erleichterungen oder steuerliche Vorteile zu berücksichtigen seien. Nach Rücksprache mit der auch für Beratungen in diesem Zusammenhang zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ist dies aber insbesondere bei sanierungsbedürftigen Gebäuden denkbar, weil man über mehrere Steuerjahre beispielsweise Handwerker- und sonstige Leistungen über seine Einkommenssteuererklärung anrechnen lassen kann. Dieser Ansatz greift unserer Kenntnis und Kalkulation nach nicht bei Projekten der beschriebenen Art und schon gar nicht in kostendeckender Höhe.

Wir meinen, dass es auch unter dem Aspekt der Akzeptanz und des Zugangs sinnvoll ist, wenn sich Menschen vor Ort mit den Aufgaben des Naturschutzes identifizieren und zudem anhaltend die Areale auf kurzem Weg betreuen. Dies ist eine wichtige Ergänzung zu steuergeförderten Einrichtungen, wie beispielsweise die Stiftung Naturschutz, die wir mittlerweile eher kritisch beurteilen.

Im vorliegenden Fall hatten wir uns nach der Einlassung des Denkmalschutzes entschieden von Aufforstungsbestandteilen Abstand zu nehmen, um die privat nicht tragbaren Zusatzkosten zu meiden. Auch Für den Teil der Grabenöffnung war die Auflage des Denkmalschutzes zu bedenken. Hier bot sich nach einem vor Ort Termin zur Lösung jedoch die zuständige UNB als Maßnahmenträger an, die aktuell beispielsweise aus EEG Projekten Ausgleichsmittel zur Verfügung hat.

Jedoch war die Rückmeldung nach Prüfung unseres mit dem Ingenieur des Wasser- und Bodenverbands Melsdorf abgestimmten Entwurfs durch die UNB, die Untere Wasserbehörde und die Untere Bodenschutzbehörde mit einer Reihe von Veränderungsvorgaben und Auflagen verbunden, so dass wir mit Blick auf unsere Ursprungsidee sowie weiteren damit verbundenen Aufwand (flache Grabenführung, Begrenzung Neuknickanlage, Verbringung übriger Boden, Knickdurchbruchgenehmigung und Entwidmung ergänzt durch Ersatzknickanlage in doppelter Länge, Bepflanzung Uferrandstreifen, Unterhaltungsvertrag mit dem WBV, Rückstau- und Altleitungsfragen, Beschränkung/Begründung von geplanten Überfahrten) schließlich auch dieses Vorhaben Ende Juni 2024 zunächst aufgaben.

Alternativ wurde die UNB gebeten zu prüfen, ob die Kulisse für ein Ökopunktekonto (Anlage und Förderung von mesophilen Wiesenbestandteilen) geeignet wäre. Dann würde die Ackerfläche zumindest in Dauergrünland umgewandelt. Die Landwirtschaftskammer gab uns auf Nachfrage Anfang Juli 2024 die Auskunft, dass die Kulisse aus dortiger Sicht gut geeignet sei. Nach einer losen Einschätzung der zuständigen UNB aus Sommer 2024 sieht man dies jedoch anders. Eine abschließende Aussage können wir somit nur erhalten, wenn wir einen Antrag stellen.

In dem Zusammenhang haben wir parallel diverse Einrichtungen (Landesnaturschutzbeauftragten, Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Bauernverband, Jägerschaft usw.) mit dem unserer Meinung nach Zielkonflikt des Landeswald- und Denkmalschutzgesetzes konfrontiert. Schließlich schilderten wir den Sachverhalt Ende Juli 2024 dem CDU-Landtagsfraktionsvorsitzenden. Der Kontakt geht zurück auf die Initiative der CDU aus 2019 zu mehr Waldbildung in Schleswig-Holstein und den sich daran anknüpfenden Waldgipfeln im Landeshaus. Ende September 2024 erhielten wir von dort eine für unser Vorhaben überraschend positive Rückmeldung. So war man mit dem Fall im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vorstellig geworden, welches die übergeordnete Behörde für das Archäologische Landesamt darstellt. In der Folge erhielten wir wie von der CDU avisiert eine neue Bescheidung zu unserem Erstaufforstungsantrag vom archäologischen Landesamt. Demnach besteht kein Bedarf für eine Vor- und ggf. Hauptstudie, wenn man sich auf den Bereich von 30 Zentimetern im Oberboden bei der Pflanzung (Waldanlage) beschränkt. Das man sich von Seiten des archäologischen Landesamtes auf unsere mehrfachen Nachfragen nicht geäußert hat, beispielsweise mit dem erforderlichen Entwurf für einen angekündigten öffentlich-rechtlichen Vertrag, wurde letztlich mit Personalmangel begründet.

Der Fall zeigt, wie aufwendig es im Rahmen der bestehenden Gesetze ist ein zeitgemäßes Naturschutzvorhaben umzusetzen. Aufgrund der komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Auslegung durch die zuständigen Behörden sowie dem aus verschiedenen Gründen sehr zeitintensiven und nach unseren Erfahrungen mangelhaften Bürgerservice, ist die Wahrscheinlichkeit derartige Vorhaben zu verwerfen eher hoch anzusiedeln. Da die betroffene Ackerfläche während der Verhandlungen ab Frühjahr 2022 zudem einer Insolvenz unterfiel, zog sich der Prozess der Eigentumsverschaffung über zweieinhalb Jahre hin. Und am Ende ist zu bedenken, dass je nach Ausgestaltung der Maßnahmen eine praktikable und dauerhafte Anschlusspflege des Areals gewährleistet werden muss. Beispielsweise bestand zwischenzeitlich auch das mögliche Problem, dass eine Ausgleichsmaßnahme für das nebenliegende Neubaugebiet auf einem direkt angrenzenden Flurstück infolge des laufenden Projektes berührt würde, was eventuell den Fall einer verbotenen Doppelförderung hätte darstellen können. Für diesen Teil hatten wir angeboten wieder privat einzutreten, zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Problemstellungen.

Am Ende können wir unsere private Ursprungsidee, eine möglichst abwechslungsreiche Struktur an einem geeigneten Ort zu schaffen, wohl doch realisieren. Unsere Landschaftsplanerin erarbeitet derzeit den Entwurf. Da wir die nach unserer Kenntnis zu beteiligenden Behörden im Vorfeld bereits eingebunden haben, gehen wir davon aus, dass unser finaler Antrag (Einrichtung einer Fläche nach Ökopunkteverordnung mit Feldgehölz Bestandteilen, Blührandstreifen und Anlage eines Grabens mit neuen Knickstrukturen) am Ende positiv beschieden wird. Da sich alleine der Akt der Entwidmung von 5 Metern Knick durch die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt über rund vier Monate (Aug.-Nov.) hingezogen hat, ist aufgrund der darauf folgenden Genehmigungsprozesse eine Umsetzung erst nach der Vegetationsperiode 2025 denkbar. Für die Endrohrung und Neuanlage eines Abschnitts des Heitholmgrabens liegt uns seit 09.12.2024 eine Förderzusage der UNB vor, in dessen Folge der WBV weitere Schritte (Vermessung) veranlasst hat. Wir hoffen auf eine abschließende Umsetzung bis Frühjahr 2026 (Start Dezember 2021).

Karte Landesamt

Planung-Aufforstung

Planung-Graben

Spenden?

Um unsere Erstaufforstungsideen zu forcieren besteht von Zeit zu Zeit auch die Möglichkeit Spender zu werden. Eine entsprechende Spendenbescheinigung ist dann erhältlich. Bei Interesse informieren wir Sie oder Sie sich bitte direkt über das Portal: wir-bewalden.sh

 

Projekt Drohne mit Wärmebildkamera

Zudem haben wir im Herbst 2019 über eine erfolgreiche Spendenaktion eine Drohne mit Wärmebildkamera zur Wildrettung beschaffen können. Regelmäßig kommen in unserer Kulturlandschaft durch den Straßenverkehr, Ernte- und Mähmaschinen zahlreiche Rehe, Rehkitze, Fasane, Hasen und weitere Wildtiere ums Leben. Dies dokumentieren wir auch in einem wissenschaftlich begleiteten Tierfundkataster. Wir möchten künstliche Abgänge eindämmen, indem wir wie an anderer Stelle bereits erfolgreich eine Drohne mit einer Wärmebildkamera einsetzen. So können in Zusammenarbeit mit den örtlichen Landwirten potenzielle Wiesen vor dem Maschineneinsatz auf Wärmepunkte abgescannt werden. Das Wild wird eingesammelt und nach dem Mähen wieder freigelassen. Weitere Details unter: www.wir-bewegen-sh.de

Die „AKTION WEIHNACHTSWALD“ ist unser bisher größtes, aufwändigstes Naturschutzprojekt – mit der Realisierung einer 5,5 Hektar umfassenden Naturschutzfläche mit wesentlichen Erstaufforstungsbestandteilen. Frei nach dem Motto „Nordmann for Nature“ freuen wir uns, wenn Sie dieses Jahr (wieder) Ihren Weihnachtsbaum bei uns kaufen und so zur baldigen Umsetzung der Aktion beitragen. Vielen Dank!

Ihre Familie Rabeler